- Erstberatung: Ab € 25,00
Eine Erstberatung ist dabei "nur" eine unverbindliche erste Einschätzung der Rechtslage/ Situation mit einem Zeitaufwand von ca. 15 Minuten.
- Akteneinsicht: Akteneinsicht in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Einschätzung der Rechtslage inkl. Steuern und Gebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz :
Grundgebühr gem. Nr. 4100 Anlage 1 RVG 50,00 €, Auslagenpauschale für Telekommunikation und Post gem. Nr. 7002 RVG, Hinzu kommen die Kosten für die Aktenversendung durch die Behörde (vgl. Nr. 9003 Anlage 1 GKG) zzgl. 19 % (16 %) Umsatzsteuer.
(Kopierkosten gem. Nr. 7000 RVG: die ersten 50 Seiten zu je 0,50 €, jede weitere Seite zu je 0,15 €)